GEMA-Gespräch bei Profolk
von kuec
Die Songwriter wollen Geld sehen, die Nutzer möglichst wenig zahlen. Geregelt wird die Vergütung von der GEMA. Die entsprechenden Probleme beschäftigen den Verband Profolk seit seiner Gründung. Beim Jubiläum im November gab es ein Gespräch mit Martin Schweda, dem Leiter der Berliner GEMA- Direktion. Im Mittelpunkt sollten die Ausschüttungen für Urheber (Texter & Komponisten) stehen.
In der besten aller Welten würde jeder für seine Arbeit gerecht bezahlt. Eine Schriftstellerin oder ein Komponist müssten genauso Geld bekommen wie ein Bäcker für seine Brötchen.
Dieser Gedanke liegt dem Urheberrecht zugrunde, für dessen Umsetzung im Musikbereich in Deutschland die GEMA zuständig ist: die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Sie ist ein sog. wirtschaftlicher Verein mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat. Oberstes beschlussfassendes Gremium ist die jährliche Mitgliederversammlung. Als Mitglied beauftragt ein Urheber die GEMA, seine Rechte wahrzunehmen. Es gibt die Aufteilung in E- (ernste) und U- (Unterhaltungs) Musik, die unterschiedlich behandelt werden. Die GEMA macht keine Gewinne, sondern schüttet die Einnahmen abzüglich der Verwaltungskosten wieder an ihre ca. 60 000 Mitglieder aus. Laut wikipedia hat die GEMA 2008 Einnahmen in Höhe von 823,0 Mio. € erwirtschaftet. Davon wurden 700,6 Mio. € an die Rechteinhaber ausgezahlt.
Daraus ergibt sich, dass die GEMA kein kleiner Laden ist. Allein für die Berliner Direktion arbeiten 400 Leute. Wenn, wie von der Profolk – Geschäftsführung berichtet, in Berlin an jedem normalen Tag 5000 Veranstaltungen stattfinden, haben die GEMA-Mitarbeiter mit dem musikalischen Anteil sicher genug zu tun.
Die GEMA erhebt – im Auftrag ihrer Mitglieder – Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musik, aber nicht nur bei live-Konzerten. Von der Arztpraxis bis zur Spielhalle ist auch Hintergrundmusik meldepflichtig.
Für Unmut sorgt häufig, dass die GEMA-Pflicht vorausgesetzt wird und der Nutzer andernfalls erst beweisen muss, dass die Musik GEMA-frei war: z.B. weil der Komponist mehr als 70 Jahre tot oder das Stück traditionell ist. Bei den Ausschüttungen werden nicht nur der Komponist, sondern auch Texter und Arrangeur berücksichtigt.
Desweiteren verlangt die GEMA, dass eine Veranstaltung vorher angemeldet wird. Dies räumt der Gesellschaft eine Möglichkeit der Kontrolle ein. Die Tarife richten sich nach dem erhobenen Eintritt und der Raumgröße – nicht der tatsächlichen Besucherzahl. Bei kleinen Veranstaltungen fallen die GEMA-Gebühren deutlich stärker ins Gewicht als bei großen Hallen. Pech hat, wer kaum Einnahmen erzielt. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen, es kann aber ein Härtefallnachlass beantragt werden, so dass nur 10% der Einnahmen, mindestens aber 21,50 € fällig werden. (Darauf weist die GEMA nicht unbedingt von sich aus hin!) Es reicht, ein einziges GEMA – pflichtiges Stück im Programm zu haben, damit die gesamte Veranstaltung GEMA – pflichtig wird.
Verbände oder Kommunen haben häufig einen Gesamtvertrag zu etwas günstigeren Konditionen. Die einzelnen Veranstaltungen müssen aber trotzdem regulär angemeldet werden.

GEMA Generaldirektion München
Unausgesprochen stand beim Berliner Gespräch eine GEMA- kritische Petition an den Bundestag im Raum. Über 100 000 Bürger hatten im letzten Sommer die Petition von Monika Bestle aus Sonthofen unterstützt, in der eine juristische Überprüfung und eine Reform der GEMA-Abläufe gefordert wird. In der Begründung wird u.a. angeführt, dass die gegenwärtigen Zustände Kleinveranstalter zum Aufgeben oder Reduzieren ihres Programmes zwängen und von den Einnahmen zu wenig bei den einzelnen Künstlern ankäme. Im Frühling dieses Jahres soll eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss stattfinden.
Einzug und Auszahlung sind zwei völlig getrennte Verfahren. Daher kann es sein, dass Künstler, die als Veranstalter eigener Konzerte auftreten, für einen Konzertabend deutlich mehr zahlen als sie wiederbekommen.
Bei Profolk berichtete ein Musiker, selbst öffentlich-rechtliche Fernsehsender würden benutzte Musiktitel nicht immer bei der GEMA anmelden und hätten ihn somit um direkte Zuweisungen gebracht. Die GEMA zahlt übrigens nicht an ausländische Musiker aus, sondern leitet die Meldungen an ihre Schwesterorganisation im jeweiligen Herkunftsland weiter.
Es gibt auch Schlaumeier, die Traditionals als eigene Werke ausgeben und dafür von der GEMA kassieren. Gegen falsche Angaben könnte nur der eigentliche Urheber klagen, was ja in diesem Fall nicht möglich ist. Um Abhilfe zu schaffen, müsste das Urheberrecht geändert werden.
Der Frust in Musiker- und Veranstalterkreisen richtet sich aber nicht nur gegen die komplizierten Vorschriften, die jeden Nutzer erst mal unter Generalverdacht stellen. Häufig hat es in der Vergangenheit massiven Druck, bürokratischen Wirrwarr und selbstherrliche Sachbearbeiter gegeben.
Das im freundlicher Atmosphäre ablaufende Gespräch bei Profolk diente sicher auch dem Ziel, das angekratzte Image der Gesellschaft aufzupolieren. Die Zuhörer bekamen den guten Rat mit auf den Weg, frühzeitig das Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu suchen.
Obwohl eigentlich vorgeschrieben, gehen nur von einem Drittel der Veranstaltungen die sogenannten Musikfolgen bei der GEMA ein. Kein Wunder, Coverbands oder Tanzkapellen haben ja kein eigenes Interesse daran, dass die jeweiligen Komponisten an ihr Geld kommen. Der Profolk – Vorsitzende Maik Wolter empfahl allen, die eigene Musik schreiben, zu prüfen, ob ein Eintritt in die GEMA sich zum jeweiligen Zeitpunkt für sie lohnt. Maik Wolter ist selbst selbst langjähriges Mitglied und kann sachkundig Auskunft geben.
Allen auftretenden Musikern legte er nahe, die Musikfolgenlisten über den Veranstalter einzureichen. So würden die tatsächlichen Urheber profitieren und nicht nur der ‚große Topf’, dessen Inhalt à la Gießkanne verteilt wird.
Formulare können hier bei der GEMA heruntergeladen werden.
weitere Informationen:
Profolk-Service-Seite zur GEMA
aus Heft 6/09 des Magazins Folker : der GEMA-Sonderteil als pdf
Weitere Artikel in dieser Serie:
- GEMA-Gespräch bei Profolk (This post) (11. Januar 2010)
- GEMA - Anhörung in Berlin am 17.05.2010 (9. Mai 2010)
- Wie weiter mit der GEMA? (24. Mai 2010)


Februar 2012:
Januar 2012:
Dezember 2011:











Das ist sicher eine komplizierte Materie. Vor allem der Hintergrund, dass es kaum möglich ist kleine Konzerte zu veranstalten, ohne dabei ein hohes persönliches Risiko zu tragen, kann ich bestätigen. Noch kein Gast, aber schon eine Rechnung von 140 EUR!
Die Quadratmeterregelung ist absurd. Ein klar Definierter Abschlag und eine spitze Abrechnung nach zahlenden Gästen, würde so manchen nicht in die Illegalität drängen.
All die, die eine Vereinfachung des Steuersystems fordern, sollten sich hier auch einklinken! Weg mit dem Amtsschimmel.
Â
Das pferdeähnliche Tier im GEMA-Logo soll aber wahrscheinlich einen Pegasus darstellen
Kann Daniel nur zustimmen. Die “Kleinen” (egal, ob Band oder Veranstalter) zahlen die Zeche -Â wenige ganz weit oben in der GEMA-Struktur profitieren davon…
Da ist viel Aufräum- und Reformbedarf…
Einen sehr schönen GEMA-Beitrag gibt’s auf der Homepage und noch besser auf der Myspace-Seite vom Kaltscha-Klub im Café Chaos (toller Szene-Laden für Punk, Indie, Folkrock u. a.) in Dortmund. Treffender geht’s kaum:
http://www.myspace.com/kaltscha_club
http://www.soahc.de
Anmerkung: Die GEMA verschlingt 110 Mio im Jahr, um sich selbst zu unterhalten. Die Idee der GEMA ist edel (Urheberschutz), aber in der Realität muss sich dieser Monsterapparat erhalten und greift ordentlich in den Pott der Musiker. Die GEMA als Verein ist undemodratisch (die ca. 3000 Bestverdiener entscheiden, die 57000 anderen haben (fast) kein Stimmrecht). Der Laden muss entstaubt werden: Die GEMA muss allen Mitgliedsgruppen ein ausreichendes Stimmrecht geben. Ausserdem könnte man Kleinveranstaltungen bis 50 Personen komplett GEMA frei stellen, um Kultur und Kleinveranstaltungen zu fördern. Ich glaube nicht, dass viele Autoren & Komponisten davon Pleite gehen werden. Ich würde auf meinen Teil des Geldes verzichten.
Dan
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